

Sie als Schulträger privater Schulen stehen nicht selten vor dem Problem, dass ihre Lehrer in das gesicherte Beamtentum öffentlicher Schulen drängen. Dummerweise sind es oft Ihre besten Lehrer.
Fluktuation schafft Unruhe im Lehrerzimmer, schadet dem Ansehen Ihrer Schule und erschwert Ihre Planung.
Die Befreiung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ist unser gemeinsames Thema.
Werden Sie als Arbeitgeber für Lehrkräfte interessanter, indem sie Ihnen
- eine sichere Versorgung wie ein Beamter
- eine hohe Hinterbliebenen Versorgung
- eine Berufsunfähigkeits- statt Erwerbsminderungsrente
einrichten.
Vorsorgungsmöglichkeiten, die in Bundes- und Landesgesetzen verankert sind, werden von uns veranschaulicht und bilden die Grundlage für die Versorgung Ihrer Lehrer.
Freie Schulträger
Unsere Erfahrung in der Befreiung von Lehrern aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt Ihnen Sicherheit.
Wir übernehmen den Abwicklungsprozess mit Behörden, Ministerien und der Deutschen Rentenversicherung.
Das gilt für die Lehrerbefreiung wie auch für die Einrichtung geförderter Versorgungen an Privatschulen und deren Kombination.
Kirchliche Schulträger
Kirchliche Schulträger besitzen eine Sonderstellung unter den privaten Schulträgern.
Wir können die Befreiung Ihrer Lehrer zusammen mit Ihnen durch- und eigene, für Ihre Schulen spezifische Modelle einsetzen.
Nach Ihrer Zusage übernehmen wir die Abwicklung der Befreiung. Wir setzen uns mit den zuständigen Behörden und der Deutschen Rentenversicherung auseinander.
Schicken Sie uns eine Mail, wir rufen Sie zurück. Oder rufen Sie uns an.